Wichtige Neuerungen der VDI-Richtlinie

VDI-Richtlinien zählen zu den anerkannten Regeln der Technik. Die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 3.1 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ wurde aktuell überarbeitet. Sie beschäftigt sich mit dem Thema „Gebrauchsanweisung für Zurrmittel“ und dient als Orientierungshilfe für Berufskraftfahrer, Spediteure und Anwender von Ladungssicherungsmitteln.

Überarbeitete VDI-Richtlinie „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“

1) Working Load Limit (WLL) und Lashing Capacity (LC)

Was ist zu beachten, wenn Anschlagmittel (z.B. Rundschlingen) als Ladungssicherungsmittel verwendet werden? Rundschlingen werden bestimmungsgemäß als Anschlagmittel zum Heben eingesetzt. Als Kopfschlinge zum Direktzurren werden sie bei der Ladungssicherung zudem gerne verwendet. Anschlagmittel sind nun aber mit der WLL (Working Load Limit) und Zurrmittel mit der LC (Lashing Capacity) sowie dem Hinweis „Nicht heben, nur zurren“ markiert. Anschlagmittel haben zudem einen höheren Sicherungsfaktor als Ladungssicherungsmittel. Beispielsweise hat eine Rundschlinge mit einer WLL von 2 t eine geforderte Bruchkraft von 14 t, dementsprechend 7-fache Sicherheit gegen Bruch. Ein Zurrgurt mit einer LC von 2 t hat im Vergleich lediglich eine 2-fache Sicherheit gegen Bruch. Ein häufiges Praxisbeispiel ist, dass eine Rundschlinge mit der WLL 2 t für die Ladungssicherung mit einer LC von 7 t beaufschlagt werden (WLL 14 t / 2-fache Sicherheit = LC 7 t). Wird die gleiche Rundschlinge (z.B. bei der Entladung) anschließend wieder als Anschlagmittel verwendet, besteht großes Gefahrenpotenzial, da die Rundschlinge mit 5 t überlastet wurde. In der europäischen Norm für Rundschlingen ist aber festgelegt, dass sie niemals über ihre WLL hinaus belastet werden dürfen. Somit hat der Anwender zusätzlich gegen die normativen Vorgaben verstoßen.

Aus diesem Grund gibt die VDI hierzu erstmals einen Hinweis: Im Fall, dass Anschlagmittel sowohl beim Heben als auch zum Sichern von Ladungen verwendet werden, ist die am Produkt ausgewiesene Tragfähigkeit (Working Load Limit) auch als Wert für die zulässige Zugkraft (Lashing Capacity) beim Zurren zu verwenden, d. h. WLL = LC. Somit soll eine Überlastung während der Verwendung als Zurrmittel so verhindert werden. Wenn Anschlagmittel ausschließlich als Zurrmittel verwendet werden, müssen sie mit dem Warnhinweis „Nicht heben, nur zurren“ gekennzeichnet werden. Hierbei ist mindestens ein Sicherheitsfaktor von 2 zu gewährleisten. Eine weitere Verwendung zum Heben ist dann unzulässig.

2) Geringfügiges Verdrehen eines Zurrgurtes ist tolerierbar

Festigkeitsverluste können eine Folge von Verdrehen eines Zurrgurtes sein. Das geringfügige Verdrehen eines Zurrgurtes in der freien Einspannlänge, z.B. um ein Flattern des Bands während der Fahrt zu reduzieren, ist ab sofort „offiziell tolerierbar“. Die verdrehte Stelle darf allerdings nicht über Kanten gespannt werden.

3) Kürzen des Spannmittels

Das Losende des Zurrgurts ist ausgefranst und lässt sich kaum noch in die Ratsche einfädeln? Ein Abschneiden des verschlissenen Endes kürzt die tatsächlich angegebene Länge auf dem Etikett. Ein sachgerechtes Kürzen des Spannmittels am Losende ist ab sofort zulässig. Hierbei darf es nicht zu Einschränkungen in der Sicherungsfunktion kommen. Eine Grenze ist erreicht, wenn durch häufiges Kürzen das Losende zu kurz geworden ist, sodass vorgegebene Zurrwinkel (z.B. aus einer Verladeanweisung) nicht mehr eingehalten werden können.

 

Quelle: Dolezych aktuell, Ausgabe Herbst 2023

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