Neu bei winkler:
Passend zu einer neuen Gesetzesregelung hat winkler einen neuen Unterfahrschutz im Sortiment aufgenommen.
Neuer Unterfahrschutz passend zur neuen Gesetzesregelung
Die Anforderungen an das Bauteil haben sich mit der neuen Verordnung deutlich verändert. Die aufzunehmenden Kräfte für die neue ECE Zulassung haben sich gegenüber der alten ECE58R02 mit 18t (vorher 10t) fast verdoppelt. Zudem wurden die Anbaumasse für den hinteren Unterfahrschutz verändert. Zur Abnahme und Zulassung gehört die komplette Unterfahrschutzeinrichtung bestehend aus dem Profil und den beiden Konsolen. Zudem sind die letzten 500 mm des Fahrzeugrahmens Bestandteil der Prüfung.
Seit dem 1. September 2019 müssen Neufahrzeuge mit neuer Typengenehmigung eine Unterfahrschutzeinrichtung verbauen, welche nach ECE58R03 abgenommen ist.
Bereits homologierte Fahrzeugtypen, die bis zum 01.09.2019 homologiert sind, dürfen den Unterfahrschutz von heute weiterhin bis zum 01.09.2021 nutzen.
Fahrzeuge mit einer Typengenehmigung die vor dem 01.09.2019 ausgestellt wurden und Fahrzeuge die in Einzelabnahme geprüft werden, müssen spätestens ab dem 01.09.2021 mit einem Unterfahrschutz nach ECE 58R03 ausgerüstet sein.
Ab 01.09.2021 tritt die Regelung für alle Neuzulassungen in Kraft
Davon betroffen sind Fahrzeuge über 3,5t der Typenklasse N2, N3, O3, O4.
Unsere Produktübersicht
Zur Erfüllung der ECE - Bauartgenehmigung R 58.03/00-0575-00 ist es erforderlich, dass die Befestigung nur mit den folgenden Utensilien erfolgen kann: Montagesatz, Halter, Verstärkung (erforderlich bei Rahmenbreite 1251-1400 mm und bei 750-1000 mm)