Überarbeitung der Norm bei Verbandkästen
In einem 5-jährigen Rhythmus prüft der DIN-Ausschuss ERSTE-HILFE die von ihm betreuten Normen. Berücksichtigt werden in der Überarbeitung u. a. die Auswertungen der Unfälle in den Betrieben und Behörden, Erfahrungen der Notfallmediziner und Erste-Hilfe Organisationen, der technische Fortschritt sowie auch aktuelle Situationen (z. B. Pandemie).
Die Normen DIN 13157 und DIN 13169 für Verbandkästen (Artikel-Nr. 990 000 553 00, neu 990 001 581 00) oder Verbandskoffer (Artikel-Nr. 990 000 720 00, neu 990 001 580 00) in der betrieblichen Ersten Hilfe wurden inhaltlich überarbeitet. Im Inhalt neu aufgenommen wurden 4 Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut und 2 Gesichtsmasken Typ I nach DIN EN 14683, zum Schutz des Ersthelfers / Ersthelferin und der Verletzten. Das bereits enthaltene umfangreiche Pflastersortiment wurde um 1/3 aufgestockt.
Inhalt des Pflastersortimentes nach DIN 13019 im Inhalt DIN 13157:
12 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher: 8 Stück)
6 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher: 4 Stück)
6 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher: 4 Stück)
6 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher: 4 Stück)
12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher: 8 Stück)
Hinweis: Zwei kleine Verbandskoffer DIN 13157 ersetzen nun einen großen Verbandskoffer DIN 13169 (Artikel-Nr. 990 001 582 00). Die genauen Anforderungen beschreibt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3.
Ist das Hilfe Material, die Verbandskasten und Verbandskoffer nach der alten DIN 13157 noch erlaubt?
Ja, die bisherigen Artikel dürfen weiterhin verkauft werden. Außerdem gibt es keine Nachrüstungs- oder Austauschpflicht aufgrund der Änderung der Normen. Das bestehende Material darf weiterhin gekauft, aufbewahrt und eingesetzt werden, ohne dass es zu rechtlichen Schritten kommt. Es empfiehlt sich aber in den bisherigen Verbandkasten ein Ergänzungsset für DIN 13157 (Artikel-Nr. 990 001 579 00) aufzunehmen. Generell ist darauf zu achten, dass viele Medizinprodukte ein Verfalldatum haben und dann entsprechend ausgetauscht werden müssen. Auch hierfür gibt es entsprechende winkler Artikel.
Änderung der DIN 13164 (Artikel-Nr. 990 000 545 00, 990 000 557 00 und 990 000 884 00)
Für alle Kraftfahrzeuge (z. B. Lkw´s und Pkw´s) gibt es die gesetzliche Mitführungspflicht (StVZO § 35h) von Erste-Hilfe Material nach DIN 13164. Kraftfahrzeuge (egal welcher Art und Größe) die auf Unternehmen angemeldet sind werden gewerblich genutzt. Daraus folgt, dass die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund gilt auch die ASR für die gewerblich genutzten Fahrzeuge. Damit man in den gewerblichen Fahrzeugen aber nicht zwei Verbandkästen (DIN 13164 und DIN 13157) mitführen muss, gibt es in der ASR-A4.3 Absatz 4 (2) die Erwähnung, dass auch in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen die DIN 13164 ausreicht.
Hinweis! In einem Omnibus ist zwingend mindestens ein KFZ-Verbandskasten DIN 13164-B (Artikel-Nr. 990 000 557 00) mitzuführen.
Die DIN 13164 wurde ebenfalls überarbeitet (Aufnahme von 2 Gesichtsmasken) und wird im Laufe dieses Jahres veröffentlicht. Wir werden Sie sobald wie möglich darüber informieren. Aber auch in diesem Fall gibt es keine Nachrüstungs- oder Austauschpflicht.
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