Radspiel­detektoren: Keine Pflicht

Eine vermeintlich im Mai 2023 anstehende Ausrüstungspflicht mit Radspieldetektoren sorgt zurzeit in vielen Werkstätten für Unsicherheit. Die Experten der Sachverständigenorganisation DEKRA stellen jetzt klar: Radspieldetektoren werden auf absehbare Zeit nicht zur Pflichtausstattung für HU-Stützpunkte werden.

Radspieldetektor optional

Auslöser der Verwirrung ist eine Unstimmigkeit in der Richtlinie 2014/45/EU, die die Mindestvorgaben für die periodische Fahrzeugüberwachung in der Europäischen Union regelt. „Aus Anhang III zur Richtlinie, der bis Mai 2023 in nationales Recht umzusetzen ist, lässt sich zwar eigentlich eine Ausrüstungspflicht herauslesen. In den Vorgaben zur Prüfmethodik in Anhang I wird die Nutzung des Radspieldetektors jedoch immer nur als optionale Prüfmethode genannt“, so André Skupin, Leiter Grundlagen und Prozesse bei der DEKRA Automobil GmbH.

Keine Ausrüstungspflicht

 „In diesem konkreten Fall wurde auf Nachfrage den Mitgliedstaaten explizit empfohlen, die Vorgabe in Anhang III als optional zu betrachten.“ In vielen Mitgliedstaaten der EU wurde das so schon in nationale Vorschriften umgesetzt. Ins deutsche Recht wurde der Anhang III übernommen – dabei gilt allerdings die Einschränkung auf eingesetzte Prüfmittel. „Da keine Einsatzpflicht für Radspieldetektoren besteht, gibt es folglich auch keine Ausrüstungspflicht“, so Skupin.

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