Grundsatzerklärung zum Lieferkettengesetz (LkSG)
1. Einleitung
Die winkler Unternehmensgruppe ist sich ihrer Verantwortung bewusst, die Menschenrechte und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu achten und zu fördern. Diese Grundsatzerklärung beschreibt unser Engagement und die Maßnahmen, die wir ergreifen, um unseren Sorgfaltspflichten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nachzukommen.
2. Unternehmensprofil
Die winkler Unternehmensgruppe – Technischer Handel und Ausrüster rund um Nutzfahrzeug, Werkstatt und Agrar – ist europaweit mit rund 1.600 Mitarbeitern an über 40 Standorten vertreten. Mit unserem breiten Netzwerk von Lieferanten und Partnern sind wir in der Lage, unseren Kunden hochwertige Produkte und Dienstleistungen anzubieten.
3. Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards
Wir verpflichten uns, die Menschenrechte und Umweltstandards in all unseren
Geschäftsaktivitäten zu respektieren und zu fördern. Dies umfasst insbesondere:
- Die Vermeidung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit
- Die Gewährleistung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen
- Den Schutz der Umwelt durch nachhaltige Praktiken
Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richten wir unser unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus und setzen somit die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte um.
Darüber hinaus beruhen unser Verständnis und unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse auf den folgenden internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten, zu denen wir uns bekennen: Die Internationale Menschenrechtscharta, d.h. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der Zivilpakt und der Sozialpakt, in denen bürgerliche, politische und soziale Rechte definiert sind, die allen Menschen um ihrer Würde willen zustehen.
Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit ihren vier Grundprinzipien zu Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, der Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie dem Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben.
4. Risikomanagement und Präventionsmaßnahmen
Um sicherzustellen, dass wir unseren Sorgfaltspflichten nachkommen, haben wir ein umfassendes Risikomanagementsystem implementiert, das folgende Elemente umfasst:
Risikomanagement
Unser Risikomanagementsystem basiert auf klar definierten Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation. Unsere Prozesse sind darauf ausgelegt, neue Risiken proaktiv zu identifizieren. Wir legen großen Wert auf regelmäßige Kommunikation zwischen der verantwortlichen Abteilung und den relevanten internen Stakeholdern.
Unser Menschenrechtsbeauftragter berichtet regelmäßig den Geschäftsführern der winkler Unternehmensgruppe über Risiken und Entwicklungen. Dies gewährleistet eine kontinuierliche Überwachung. Wir dokumentieren ordnungsgemäß alle Maßnahmen, die dem Schutz der Menschenrechte und der Umwelt dienen und verpflichten uns zur Einhaltung aller geltenden Berichtspflichten.
Durch die Implementierung dieses umfassenden Ansatzes verhindert die winkler Unternehmensgruppe negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt.
Risikoanalyse
Innerhalb der winkler Unternehmensgruppe wird mindestens einmal jährlich und, soweit erforderlich, ad hoc eine ausführliche Risikoanalyse durchgeführt. So werden potenzielle Risiken identifiziert und entsprechend priorisiert. Hierbei richten wir uns nach rechtlichen Kriterien, um eine angemessene Priorisierung vorzunehmen. Die Durchführung der Risikobewertung und -analyse erfolgt mit Unterstützung der Einkaufsabteilung. Diese verfügt über das notwendige Fachwissen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Unsere Risikoanalyse umfasst sowohl abstrakte als auch konkrete Bewertungen. Abstrakte Risikoanalysen nutzen fortschrittliche Nachhaltigkeitsrisiko-Scores, die auf Kriterien wie Land, Produkt oder Material, Einflussmöglichkeiten und kausalen Beitrag basieren. Konkrete Risikoanalysen beinhalten die Versendung intelligenter Fragebögen zur Selbstbewertung von Lieferanten.
Die Ergebnisse der Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen fließen in unsere unternehmerischen Entscheidungsprozesse in Bezug auf die Lieferantenauswahl, das Geschäftspartnermanagement, die Produktverantwortung und -entwicklung ein. Die Risikoanalyse bildet dabei die Grundlage für die Identifikation angemessener Maßnahmen.
Präventionsmaßnahmen
Zusätzlich setzen wir auf präventive und abhelfende Maßnahmen, die auf den Ergebnissen der Risikoanalysen basieren. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich überwacht und angepasst, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
5. Abhilfemaßnahmen und Beschwerdemechanismus
Sollten Verstöße gegen unsere Standards festgestellt werden, ergreifen wir umgehend Abhilfemaßnahmen. Zudem haben wir einen Beschwerdemechanismus eingerichtet, der es Mitarbeitenden, Lieferanten und anderen Stakeholdern ermöglicht, Verstöße anonym zu melden. Wir stellen sicher, dass alle eingehenden Beschwerden vertraulich behandelt und gründlich untersucht werden. Unser Beschwerdemechanismus ist darauf ausgelegt, eine sichere und vertrauenswürdige Plattform für die Meldung von Verstößen zu bieten, ohne dass die meldende Person Repressalien befürchten muss. Auf diese Weise fördern wir eine Kultur der Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb unseres Unternehmens und entlang unserer Lieferkette.
6. Dokumentation und Berichterstattung
Wir dokumentieren alle Maßnahmen und Fortschritte im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten und berichten regelmäßig darüber. Diese Berichte werden auf unserer Webseite öffentlich zugänglich gemacht, um Transparenz zu gewährleisten.
7. Erwartungen an unsere Lieferanten
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie unsere Standards und Werte teilen und aktiv zur Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards beitragen.
8. Schlusswort
Die winkler Unternehmensgruppe ist fest entschlossen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und einen positiven Beitrag zur Achtung der Menschenrechte und zum Umweltschutz zu leisten. Wir werden unsere Anstrengungen kontinuierlich überprüfen und verbessern, um den Anforderungen des Lieferkettengesetzes gerecht zu werden.
Christian Winkler GmbH & Co. KG
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Stand 08/2024