Digitale Fahrtenschreiber
Durch eine aktualisierte EU-Verordnung ändern sich die Vorgaben bei der Nutzung von digitalen Fahrtenschreibern. Bei winkler erfahren Sie die Fristen und notwendigen Änderungen.
Regelung ab Januar 2025
Bis zum 31.12.2024 müssen alle Fahrzeuge des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs mit einem Gewicht ab 3,5 Tonnen auf die neueste Version 2 des intelligenten Fahrtenschreibers (DTCO 4.1) umgestellt werden, um eine bessere Nachverfolgung und sicherere Straßen zu gewährleisten. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die mit einem analogen oder digitalen, aber nicht intelligenten Fahrtenschreiber ausgestattet sind.
Regelung ab August 2025
Bis zum 18. August 2025 müssen alle Fahrzeuge, die mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 1 ausgestattet sind, durch einen Tachographen der zweiten Generation ersetzt werden.
Vorteile der Version 2
Bitte beachten Sie: Einbau, Wartung, Prüfung und Kalibrierung, sowie das Auslesen der Daten darf nur von zertifizierten Werkstätten durchgeführt werden.