Neue Verordnung für den Gas­transport

Ab dem 01.07. werden die Gefahrgutvorschriften für die Straße (ADR) in aktualisierter Form in Kraft treten. Eine wichtige Neuerung hierbei ist die ausreichende Belüftung beim Gastransport.

Laut der neuen Verordnung ist der Transport von Gasen in geschlossenen, unbelüfteten Fahrzeugen nur noch bei gasdichter Trennung zwischen Laderaum und Fahrgastzelle zulässig. Bevorzugt sollen diese Ladestücke in offenen oder belüfteten Fahrzeugen transportiert werden. Um dies zu ermöglichen, bietet winkler Dachlüfter für Ihren Transporter an, mit dem Sie Ihren Transporter schnell und einfach mit einer Belüftung ausstatten können. Der Dachlüfter beseitigt unangenehme Gerüche, Feuchtigkeit und Gase. Durch den Push-and-Pull-Effekt sorgt dieser bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 100 km/h zu einem Volumenstrom von bis zu 70m³/h. Damit sorgt er für eine leistungsstarke Frischluftversorgung. Zudem führen wir auch das nötige Zubehör für die Montage für Sie im Sortiment.

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