Neue Vor­schrift zur Partikelzählung

Ab 1. Januar 2023 gilt die Messung der Partikelanzahl-Konzentration für Dieselfahrzeuge ab Euro 6 als verpflichtend. Dadurch soll in der Abgasuntersuchung die gesetzlich vorgeschriebene Funktion des Partikelfilters festgestellt werden, um saubere Luft in Städten und den Schutz der Gesundheit vor verschmutzen Nanopartikeln zu gewährleisten. Wir stellen Ihnen zwei Messverfahren vor.

Kondensationspartikelzähler

Bei der Messung mit dem Kondensationspartikelzähler oder Condensation Particle Counter (CPC) werden die Partikel mit Hilfe einer Trägerflüssigkeit für das optische Zählverfahren sichtbar gemacht, sodass sie anschließend von einem Sensor erfasst werden können.

Vorteile Nachteile  
• Hohe Genauigkeit und Empfindlichkeit (einzelne Partikel detektierbar) • Messbereich nach oben hin begrenzt (typische automotive CPCs bis ca. 30.000 cm³)
• Etabliertes Verfahren für automotive PN-Messungen • Betriebsmittel meist problematisch (toxisch, nicht geruchsfrei, spezielle Entsorgung notwendig)  

Diffusionsaufladung

Die Diffusionsaufladung bzw. das Diffusion-Charging-(DC-)Verfahren ist eine ladungsbasierte Sensortechnologie zur Messung der Partikelanzahl. Hierbei werden die Partikel elektrisch beladen und auf einem Gitter gesammelt. Anschließend wird über einen gemessenen Stromwert die Partikelanzahl ermittelt.

Vorteile Nachteile
• Messbereich passend für Endrohr-Messungen • Abhängigkeit zur Partikelgröße
• Kompakte, robuste und gewichtsoptimierte Bauweise möglich • Hochspannungsquelle erforderlich
• Kostengünstig • Abhängigkeit von Partikelmorphologie
• Kurze Rüst- /Aufwärmzeiten  

Werkstatt- und Betriebsausrüstung

Von der Werkbank über Gabelhubwagen bis zum Hochdruckreiniger: Was Sie für Ihren Betrieb und Ihre Werkstatt benötigen, bekommen Sie bei uns.

Beratung vom Profi

Die Partikelzählgeräte erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem Fachberater.