ZF – SP-Erstschulung
Infos
4-Tages-Schulung
8:30 Uhr
740,— € zzgl. MwSt. (DE)
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Erstbeantrager, Werkstattmitarbeiter, die als Fachkräfte bzw. für die Durchführung der SP-verantwortliche Personen und/oder als SP- Beauftragte (SPB) in SP-anerkannten Werkstätten arbeiten und noch keine Erstschulung absolviert haben oder die den Termin des fälligen Wiederholungstrainings um mehr als zwei Monate überschritten haben.
Fachkräfte und verantwortliche Personen müssen gemäß Anlage VIII c, 2.4 zu § 29 StVZO über eine entsprechende Vorbildung sowie ausreichend Erfahrungen auf dem Gebiet der Kfz- Technik verfügen. Verlangt wird eine der folgenden Ausbildungen:
➡ Gesellen- oder Meisterprüfung als:
- Kfz-/Automobil-Mechaniker oder -Elektriker
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Metallbauer (Fachrichtung Fahrzeugbau) oder
- Landmaschinentechniker
bzw.
➡ Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), Ing. (grad) der Fächer:
- Maschinenbau, Kraftfahrzeugbau oder Elektrotechnik
- mit jeweils mind. 1,5-jähriger Tätigkeit im Kraftfahrzeugbereich
Der Teilnehmer kann die SP hersteller- und fahrzeugübergreifend sicher, effektiv und den Anforderungen des § 29 StVZO entsprechend durchführen sowie die administrativen und organisatorischen Aufgaben der SP bearbeiten und gegenüber Behörden und Institutionen darstellen.
Erstmalige Schulung für die Anerkennung zur Durchführung der SP (mit theoretischer und praktischer Abschlussprüfung) gemäß § 29 StVZO und den Anlagen VIII zur StVZO.
Es umfasst die rechtlichen Grundlagen, Technik der Fahrzeuge und Durchführung der vorgeschriebenen Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen sowie den Einsatz der Mess- und Prüfgeräte.
Der Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Teilnahme eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Anerkennungsstelle zwecks Erstbeantragung der SP- Anerkennung.
4-Tages-Schulung
Beginn8:30 Uhr
Kosten740,— € zzgl. MwSt. (DE)