Diese Ladungssicherung- und Gefahrgutschulung ist gerade für Transportunternehmen relevant, wenn sie Ladungssicherung vornehmen müssen und gefährliche Güter transportieren. Diese Schulung ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Ladungssicherung und zum Umgang und Transport von Gefahrgut kennengelernt und eingehalten werden. Das ADR schreibt eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 für alle Personen die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit, vor. Ebenso verlangt die Straßenverkehrsordnung (StVO §22) die Sicherung der Ladung. Sie müssen in ihren Aufgaben unterwiesen werden und die relevanten Gefahrgut-Vorschriften kennen. Auch müssen sie mit den Sicherheitsvorkehrungen, möglichen Gefahren und Risiken sowie mit den Notfallmaßnahmen vertraut sein.
Der Teilnehmer kennt diverse Formen und Anwendungen der Ladungssicherung und kann Berechnungen der Sicherungskräfte vor Ort durchführen
Der Umgang, die Beförderung und die Verantwortung mit gekennzeichnetem Gefahrgut, als auch der Beachtung und Erstellung von Beförderungspapieren (außer Klasse 1, 6 und 7)
Sondervorschriften und Freistellungen ADR
Grundwissen der einschlägigen Vorschriften und Gesetze
Verantwortung und Pflichten beim Be- Teil- und Entladen und während der Beförderung
Allg. Sicherheitsbewusstsein und Arbeitssicherheit